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Yuval Honen, Michael Laster und die Sales University: Wenn kritische Berichte verschwinden sollen

Yuval Honen, Michael Laster und die Sales University: Wenn kritische Berichte verschwinden sollen

Erst fordert der Unternehmer Yuval Honen die Entfernung seines Namens aus einem kritischen Bericht über Michael Lasters „Sales University“. Dann erreicht ScammerWatchdogs eine Nachricht im Namen einer Rechtsanwaltskanzlei, die gleich den gesamten Artikel gelöscht sehen will. Wir halten an unserer Veröffentlichung fest. Denn unsere Recherche beruht nicht auf einer einzelnen Behauptung – und öffentliche Quellen werfen zusätzliche Fragen nach den Geschäftsbeziehungen der Beteiligten auf.

Auf dem Tisch steht ein Laptop. Zwei Männer sitzen nebeneinander, beide in schwarzen Oberteilen. Einer blickt auf den Bildschirm, der andere lächelt. Die Aufnahme wirkt wie eine Momentaufnahme aus dem Arbeitsalltag junger Unternehmer: professionell, aber bewusst ungezwungen. 

Veröffentlicht wurde sie am 13. Februar 2025 auf dem Instagram-Account @yuval.leads. Nach den uns vorliegenden Angaben zeigt das Bild rechts Yuval Honen, Geschäftsführer der Mr. Leads Digital GmbH, und links Michael Laster, dessen „Sales University“ seit geraumer Zeit Gegenstand kritischer Verbraucherberichte ist. 

Es ist kein kompromittierendes Foto. Das macht es interessant. Die beiden präsentieren sich öffentlich zusammen in einer arbeitsbezogenen Umgebung. Wenige Monate später verlangt Honen, alle Hinweise auf sich und sein Unternehmen aus unserer Berichterstattung über Lasters Geschäftsumfeld zu entfernen. Anschließend folgt die Forderung, den gesamten Artikel zu löschen. Was als Auseinandersetzung um einzelne Formulierungen beginnt, berührt damit eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf der Druck auf eine Redaktion gehen, die über umstrittene Geschäftsmodelle berichtet? Und weshalb soll ausgerechnet eine öffentlich dargestellte geschäftliche Nähe plötzlich kein Gegenstand journalistischer Recherche mehr sein? 

Ein Bericht, der auf Beschwerden und Aussagen Betroffener beruht 

Ausgangspunkt ist unser Artikel „Kriminelle Köpfe hinter einem Coaching-Syndikat: Michael Lasters Sales University entlarvt“. Darin untersuchen wir Vorwürfe gegen das Vertriebs- und Coaching-Geschäftsumfeld von Michael Laster: hohe Zahlungsverpflichtungen, Versprechen wirtschaftlicher Unabhängigkeit und die Rollen verschiedener Beteiligter bei Vermarktung und Vertrieb. 

Die Recherche entstand nicht aus einem anonymen Internetgerücht. Sie stützt sich auf zahlreiche Zeugenaussagen, Beschwerden von Verbrauchern, Veröffentlichungen anderer Stellen – darunter der Verbraucherdienst e. V. – sowie Hinweise und Erfahrungsberichte, die uns über die Kommentarfunktion von ScammerWatchdogs erreichten. Unterschiedliche Berichte sind nicht automatisch Beweise für jede daraus abgeleitete Schlussfolgerung. Sie ergeben jedoch einen Rechercheanlass, den eine Verbraucherplattform nicht ignorieren darf. 

Auch andere Veröffentlichungen beschäftigen sich mit Lasters Angeboten. Der Verbraucherdienst berichtete beispielsweise über kostenintensive Kooperationsverträge und Beschwerden im Umfeld der „PDF Masterclass“ sowie über das Angebot „MeisterWerk“. Dabei geht es wiederholt um die Frage, wie Interessenten angesprochen, welche wirtschaftlichen Erwartungen geweckt und welche vertraglichen Verpflichtungen am Ende eingegangen wurden. 

Unsere redaktionelle Bewertung des ursprünglichen Artikels bleibt bestehen. Wir haben ihn aufgrund der Löschforderungen weder zurückgezogen noch inhaltlich verändert. Wer eine konkrete Tatsachenbehauptung beanstandet, kann sie benennen und überprüfbare Unterlagen vorlegen. Genau diese sachliche Auseinandersetzung erwarten wir. 

Yuval Honen Mr Leads

Die erste Aufforderung: Yuval Honen will aus dem Bericht verschwinden 

Am 14. September 2026 erreicht uns eine Nachricht von Yuval Honen. Darin bezeichnet er die Aussagen über seine Person und die Mr. Leads Digital GmbH als falsch, unbelegt und aus dem Zusammenhang gerissen. Insbesondere widerspricht er einer Darstellung, wonach er als „Architekt“ einer franchiseähnlichen Struktur im Umfeld von Lasters Angeboten anzusehen sei.

Seine Erklärung lautet, Mr. Leads sei ein externer Dienstleister für IT und Marketing. Weder er noch sein Unternehmen seien Betreiber der Sales University, Verkäufer ihrer Ausbildungen oder Teil eines angeblichen Coaching-Syndikats gewesen. 

Das ist eine klare Gegendarstellung. Auffällig ist die daran geknüpfte Forderung: Honen verlangt nicht nur, eine bestimmte Passage zu korrigieren. Entfernt werden sollen sämtliche Nennungen und identifizierenden Hinweise auf ihn und die Firma, einschließlich Vorschautexten, Metadaten und Suchmaschineneinträgen. Innerhalb von sieben Kalendertagen soll die Redaktion die vollständige Entfernung bestätigen. 

Der Unterschied ist erheblich. Ob jemand für mögliche Rechtsverstöße eines Auftraggebers verantwortlich ist, ist eine andere Frage als die nach seiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Auftraggeber. Eine Redaktion darf eine solche Verbindung untersuchen und darüber berichten, sofern ihre Darstellung trägt. Eine pauschale Forderung nach dem Verschwinden des Namens beantwortet diese Frage nicht.

Neun Tage später soll der ganze Artikel gelöscht werden 

Am 23. September folgt eine weitere Mitteilung. Sie tritt unter der Bezeichnung KINDL Rechtsanwalt GmbH auf und erklärt, Honen in seiner Funktion als Gesellschafter-Geschäftsführer von Mr. Leads zu vertreten. Der Beleg einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung findet sich nirgends in der Mitteilung. Das Schreiben greift erneut die Beschreibung einer „Frontend“-Struktur und die Bezeichnung Honens als „Architekt“ auf. Kein Anwalt nennt seinen Namen als erkennbar Verantwortlicher. 

Dann geht es einen entscheidenden Schritt weiter. Nicht allein die passagespezifische Beanstandung steht im Raum, sondern die Aufforderung, unseren gesamten Bericht bis zum 15. Oktober 2026 zu löschen. Andernfalls, heißt es, würden ohne weitere Korrespondenz behördliche und gerichtliche Schritte eingeleitet. 

Wer dieses Schreiben liest, erfährt ausführlich, wie geschäftsschädigend die Darstellung für Honen angeblich sei. Er erfährt jedoch nicht, warum auch jene Teile unseres Artikels entfernt werden sollen, die sich mit Verbraucherbeschwerden, Vertragskonstellationen und anderen Akteuren beschäftigen. Konkrete Gegenbelege fehlen im vorliegenden Text. Ebenso fehlt eine nachvollziehbare Darlegung, weshalb aus den beanstandeten Passagen ein Anspruch auf vollständige Löschung folgen soll. 

Ein außergerichtliches Anwaltsschreiben muss keine juristische Abhandlung sein. Es muss auch nicht jeden denkbaren Paragrafen anführen. Wer aber die vollständige Entfernung einer umfangreichen kritischen Veröffentlichung verlangt, darf mit der Frage rechnen, auf welche Tatsachen und Ansprüche er sich dafür stützt. Der bloße Hinweis auf mögliche Gerichtsverfahren ersetzt die Antwort nicht. 

Michael Laster und Yuval Honen

Was die Website von Mr. Leads selbst über die Sales University sagt 

Bei einer weiteren Prüfung der öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen fällt eine Aussage auf, die nicht von einem Kritiker stammt. Auf der Website von Mr. Leads Digital präsentiert das Unternehmen unter der Überschrift „Vertraut von führenden Coaching-Marken“ mehrere Referenzen. Darunter stehen ausdrücklich „Sales University“ und „Krypto Masterclass“.

Das ist keine versteckte Verknüpfung in einem Firmenregister. Die Agentur verwendet diese Namen selbst für ihre Außendarstellung. Zugleich bezeichnet sie sich als Wachstumspartner für B2C-Coaches im Hochpreissegment und wirbt mit Meta-Anzeigen, Leadgenerierung, verkaufsoptimierten Landingpages und Werbetexten. Ihre Leistungen reichen nach eigener Darstellung vom ersten Kontakt mit einer Anzeige bis zum gebuchten Beratungstermin. 

Die öffentliche Referenzliste zeigt, dass Mr. Leads die Sales University selbst als Teil seiner geschäftlichen Außendarstellung präsentiert. Honens Beschreibung als externer Marketingdienstleister steht dazu nicht im Widerspruch. Sie erklärt aber auch nicht, welche konkreten Aufgaben die Agentur übernommen hat. 

Welche Leistungen wurden für die Sales University erbracht? Ging es um Werbeanzeigen, Kampagnensteuerung, Landingpages, qualifizierte Interessenten oder andere Aufgaben? Und wie war die Verantwortung zwischen Produktanbieter, Vertrieb und Agentur verteilt? 

Wer eine Kundenbeziehung als Referenz öffentlich nutzt, muss akzeptieren, dass sie bei berechtigtem öffentlichem Interesse auch Gegenstand journalistischer Nachfragen sein kann. 

Was Honens eigene Unternehmenswerbung über Michael Laster verrät 

Die Verbindung zwischen Yuval Honen und Michael Laster ist keine Entdeckung, die erst durch investigative Nachforschungen ans Licht gekommen wäre. Honens Unternehmen hat sie selbst öffentlich gemacht – und nutzt sie für die eigene Werbung. 

Auf der Website der Mr. Leads Digital GmbH wird Michael Laster im Bereich der Kundenreferenzen ausdrücklich als High-Ticket-Closing-Coach präsentiert. In einem rund zweiminütigen Video berichtet Laster positiv über die Zusammenarbeit mit der Agentur und die Nachfrage nach seinem Angebot. 

Auch Kilian Kropiunik, bekannt durch seine Krypto-Coaching-Angebote, tritt dort als Referenzkunde auf. In seinem Testimonial berichtet er von einer deutlichen Senkung der Kosten für die Gewinnung von Interessenten. 

Hinzu kommt ein auf den 21. März 2025 datierter Werbebeitrag auf Erfolg.com. Er beschäftigt sich mit den Marketingstrategien von Mr. Leads und ist mit einem gemeinsamen Foto von Honen und Laster illustriert. Als Bildquelle wird die Mr. Leads Digital GmbH unter Nennung Yuval Honens angegeben. Dasselbe Motiv verwendet das Unternehmen in der Presseübersicht seiner eigenen Website. 

Diese öffentliche Selbstdarstellung lässt an der Existenz einer geschäftlichen Verbindung kaum Zweifel. Welche konkreten Leistungen vereinbart und erbracht wurden, lässt sich daraus noch nicht vollständig rekonstruieren. Doch die Geschäftsbeziehung wird von Mr. Leads nicht nur beiläufig erwähnt, sondern aktiv zur Vermarktung der eigenen Dienstleistungen eingesetzt. 

Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung, Hinweise auf Honens Unternehmen aus unserem ursprünglichen Bericht zu entfernen, besonders erklärungsbedürftig. Wer die Zusammenarbeit mit einem Unternehmer öffentlich als Referenz verwendet, muss damit rechnen, dass sie auch in einer kritischen Untersuchung seines Geschäftsumfelds thematisiert wird. 

Warum die Rolle eines Dienstleisters relevant ist 

Im Online-Coaching sind Aufgaben häufig auf mehrere Unternehmen verteilt. Ein Anbieter verantwortet das Produkt. Andere übernehmen Werbung, die technische Infrastruktur, Kontaktgewinnung, Verkaufsgespräche oder Zahlungsabwicklung. Für Kunden ist nicht immer erkennbar, wer hinter welcher Aussage steht und an wen sie sich wenden müssen, wenn aus einem Erfolgsversprechen eine hohe Forderung geworden ist. 

Gerade bei hochpreisigen Angeboten ist diese Arbeitsteilung berichtenswert. Eine Agentur, die Interessenten zu einem Verkaufsgespräch führt, ist nicht allein deswegen für alles verantwortlich, was später gesagt oder verkauft wird. Doch ihre Rolle in der Vermarktung kann wesentlich sein, wenn überprüft werden soll, wie ein Angebot in den Markt gebracht wurde. 

Honen weist eine Betreiber- oder Verkäuferrolle zurück. Diese Erklärung geben wir wieder. Sie beantwortet allerdings nicht, welche konkreten Beiträge sein Unternehmen zur Vermarktung geleistet hat. Unsere Fragen richten sich auf die tatsächlichen Funktionen der Beteiligten – nicht auf die Behauptung, dass persönliche Bekanntschaft bereits strafrechtliche Mittäterschaft bedeute. 

Mr Leads Yuval Honen

mAuch Gerichte beschäftigen sich mit Lasters Coaching-Angeboten 

Dass die Debatte um diese Produkte keine bloße Internetfehde ist, zeigen zivilgerichtliche Verfahren. Nach einer veröffentlichten Rechtsprechungsübersicht wurde die CopeCart GmbH durch Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 3. Juni 2025 (44 C 1470/24) zur Rückzahlung von 4.760 Euro verurteilt. Gegenstand waren die Angebote „Sales-University Silver“ und „Sales University Platin“. Nach der veröffentlichten Darstellung fehlte die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz; die Entscheidung wurde dort als noch nicht rechtskräftig bezeichnet. 

Auch aus anderen Verfahren im Zusammenhang mit Laster-Coachings werden Rückzahlungsentscheidungen berichtet. Diese Urteile sind keine strafrechtlichen Schuldsprüche gegen Michael Laster oder sein geschäftliches Umfeld. Sie zeigen aber, dass Verträge und Zahlungsforderungen aus diesem Markt tatsächlich juristisch geprüft werden – mit handfesten Folgen für Käufer und Anbieter. Beschwerden über falsche Versprechungen, nicht erbrachte Leistungen und Rückforderungen finden sich überall im Internet. 

Für unsere Berichterstattung ist das ein zusätzlicher Grund, die Erfahrungen von Kunden ernst zu nehmen. Es geht um Menschen, die teils erhebliche Summen zahlen, Kredite aufnehmen oder langfristige Verpflichtungen eingehen. Wer sich über die Sales University, CopeCart oder Möglichkeiten einer Rückforderung informiert, benötigt nachvollziehbare Informationen – nicht nur die Werbedarstellung der Anbieter.

Unsere Veröffentlichung bleibt bestehen 

Yuval Honen hat das Recht, unsere Berichterstattung zu kritisieren. Wenn eine Aussage nachweislich falsch ist, gehört sie berichtigt. Pressefreiheit ist kein Freibrief für unbelegte Tatsachenbehauptungen. Dieser Maßstab gilt auch für uns. 

Er bedeutet aber nicht, dass ein Betroffener durch bloßes Bestreiten eine Veröffentlichung aus dem Netz entfernen lassen kann. Der ursprüngliche Bericht stützt sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Hinweise, Zeugenaussagen, Beschwerden und Gerichtsverfahren. Er behandelt weit mehr als die Erwähnung eines einzelnen Marketingunternehmers. Gerade deshalb wirkt die Forderung nach vollständiger Löschung wie der Versuch, eine umfassende Recherche auf einen Schlag aus der öffentlichen Wahrnehmung zu nehmen. 

Wir weisen diese Forderung zurück und halten an unserem Artikel fest. Nicht aus Trotz, sondern weil die beanstandenden Nachrichten bislang keine überprüfbaren Gründe liefern, die eine vollständige Entfernung rechtfertigen würden. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, über Geschäftspraktiken, Vertriebswege und mögliche Risiken hochpreisiger Online-Angebote informiert zu werden. Der Schutz der Pressefreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gilt auch dort, wo Veröffentlichungen wirtschaftlich unbequem werden. Er schützt die Recherche und die öffentliche Diskussion – nicht bloß Berichte, denen sämtliche Betroffenen zustimmen. 

Wenn juristischer Druck die öffentliche Debatte verdrängt 

Für missbräuchliche Klagen gegen öffentliche Beteiligung gibt es international einen Begriff: SLAPP – Strategic Lawsuits Against Public Participation. Gemeint sind Verfahren, die durch Kosten, Dauer und persönliche Belastung kritische Berichterstattung einschüchtern oder verhindern können. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1069 Schutzregeln gegen solche Verfahren beschlossen. In Deutschland war die gesetzliche Umsetzung Ende Oktober 2026 noch im parlamentarischen Verfahren; auch Österreich befasste sich mit einem Umsetzungsentwurf. 

Ob aus den hier vorliegenden Schreiben jemals ein Gerichtsverfahren entsteht und wie ein Gericht es bewerten würde, ist offen. Die Schreiben selbst sind noch kein SLAPP-Verfahren. Die dahinterstehende Problematik ist trotzdem dieselbe: Wer mit weitreichenden rechtlichen Schritten droht, kann eine kleinere Redaktion bereits vor dem ersten Gerichtstermin unter Druck setzen. 

Wir halten es für legitim und notwendig, diesen Druck öffentlich zu machen. Denn eine Forderung nach Löschung ist nicht nur eine Angelegenheit zwischen Absender und Empfänger, wenn sie die öffentliche Verfügbarkeit von Informationen über mögliche Verbraucherrisiken betrifft. Sie wird dann selbst zum Gegenstand der Berichterstattung. 

Auch das Schreiben im Namen der Kanzlei wirft Fragen auf 

Die KINDL Rechtsanwalt GmbH ist als österreichische Gesellschaft registriert. Das allein bestätigt jedoch nicht die Urheberschaft jeder Nachricht, die unter ihrem Namen versandt wird. Der uns vorliegende Text endet mit der Kanzleibezeichnung; ein verantwortlicher Rechtsanwalt ist darin nicht namentlich angegeben. Die konkrete Autorisierung der Mitteilung sollte deshalb direkt bei der Kanzlei überprüft werden. 

Wir behaupten nicht, es handele sich um eine Fälschung. Die Frage der Authentizität ist von der inhaltlichen Bewertung zu trennen. Auch eine authentische anwaltliche Aufforderung gewinnt keine zusätzliche Beweiskraft für ihre Tatsachenbehauptungen, nur weil eine Kanzlei sie versendet.

Für uns zählt, ob die behaupteten Fehler benannt und belegt werden. Eine juristisch formulierte Drohung ist keine Widerlegung von Zeugenberichten. Und sie erklärt nicht, weshalb Informationen über andere Beteiligte, Verträge und Verbraucherbeschwerden entfernt werden sollten. 

Unternehmer Yuval Honen

Was wir wissen – und was wir weiter fragen 

Die Ausgangslage ist nach den beiden Nachrichten klarer, nicht unklarer. Yuval Honen bestreitet eine zentrale Rolle in den beschriebenen Strukturen. Seine Firma führt die Sales University auf ihrer eigenen Website als Referenz. Michael Laster und Kilian Kropiunik werden mit Kunden-Testimonials präsentiert. Ein gemeinsam mit Laster aufgenommenes Foto wird sowohl auf Instagram als auch zur Illustration eines Werbebeitrags verwendet. 

Die genaue Art und der Umfang der geschäftlichen Zusammenarbeit bleiben weiter zu klären.

Wer uns dazu Verträge, Leistungsbeschreibungen oder andere überprüfbare Informationen vorlegt, liefert einen Beitrag zur Aufklärung. Gleiches gilt für substantiierte Korrekturhinweise. Was wir nicht akzeptieren, ist die Forderung nach dem Verschwinden eines gesamten Berichts, solange die dafür behaupteten Gründe nicht nachvollziehbar dargelegt sind. 

Die im September gesetzten Fristen sind verstrichen. Ob die angekündigten gerichtlichen Schritte tatsächlich eingeleitet wurden, ist uns aus den hier ausgewerteten Unterlagen nicht bekannt. Unsere Haltung hat sich dadurch nicht geändert. 

Wir recherchieren weiter. Wir prüfen neue Hinweise und geben Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme. Vor allem aber halten wir unsere ursprüngliche Veröffentlichung aufrecht. Denn die Aufgabe einer unabhängigen Berichterstattung besteht nicht darin, nur jene Verbindungen und Beschwerden sichtbar zu machen, mit deren Veröffentlichung sämtliche Beteiligten einverstanden sind. 

Die Antwort auf unbequeme Fragen sind überprüfbare Fakten. Nicht ein Ultimatum zur Löschung. 

Redaktioneller Hinweis: Grundlage dieses Beitrags sind die der Redaktion vorliegenden Nachrichten vom 14. und 23. September 2026, der dokumentierte Instagram-Beitrag, die öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben einschließlich der Kundenreferenzen sowie Rechtsprechungsberichte. Die geschilderten geschäftlichen Berührungspunkte begründen für sich genommen keinen Nachweis strafrechtlicher Verantwortung Yuval Honens oder anderer genannter Personen. Richtigstellungen zu konkret belegten Fehlern und substantiierte Stellungnahmen bleiben willkommen.