bafin20. März 2026• Von Anonymous

EuGH-Urteil (Rs. C-864/24): BaFin berücksichtigt Urteil bei der Auslegung von § 34 WpHG; keine Änderung bei der Auslegung von § 30 WpÜG

Die Finanzaufsicht BaFin äußert sich in einer Aufsichtsmitteilung zu dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 2026 (Rs. C-864/24). Darin stellt sie die Auswirkungen des Urteils auf ihre Verwaltungspraxis dar.

EuGH-Urteil (Rs. C-864/24): BaFin berücksichtigt Urteil bei der Auslegung von § 34 WpHG; keine Änderung bei der Auslegung von § 30 WpÜG
Die Finanzaufsicht BaFin äußert sich in einer Aufsichtsmitteilung zu dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 2026 (Rs. C-864/24). Darin stellt sie die Auswirkungen des Urteils auf ihre Verwaltungspraxis dar.

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