bafin12. März 2026• Von Anonymous

Cyber-Versicherung: neue Aufsichtsmitteilung zu Schwankungsrückstellungen

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zur neuen Versicherungsart Cyber veröffentlicht. Darin definiert sie, unter welchen Bedingungen eine Schwankungsrückstellung gebildet werden kann.

Cyber-Versicherung: neue Aufsichtsmitteilung zu Schwankungsrückstellungen
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zur neuen Versicherungsart Cyber veröffentlicht. Darin definiert sie, unter welchen Bedingungen eine Schwankungsrückstellung gebildet werden kann.

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