bafin12. März 2026• Von Anonymous
Cyber-Versicherung: neue Aufsichtsmitteilung zu Schwankungsrückstellungen
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zur neuen Versicherungsart Cyber veröffentlicht. Darin definiert sie, unter welchen Bedingungen eine Schwankungsrückstellung gebildet werden kann.

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zur neuen Versicherungsart Cyber veröffentlicht. Darin definiert sie, unter welchen Bedingungen eine Schwankungsrückstellung gebildet werden kann.